Familienstandsbescheinigung aus Bulgarien
Eine Familienstandsbescheinigung (удостоверение за семейно положение) belegt, ob Sie ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet sind. BG InfoCenter beschafft die bulgarische Bescheinigung für Bulgaren in Deutschland und lässt sie bei Bedarf beglaubigt übersetzen.
Kurz erklärt
Für eine Eheschließung in Deutschland verlangt das Standesamt oft einen Nachweis über Ihren Familienstand aus Bulgarien. Wir beschaffen das „удостоверение за семейно положение" bei Ihrer Gemeinde in Bulgarien – meist über eine Vollmacht – und organisieren die beglaubigte Übersetzung, damit das Standesamt die Bescheinigung anerkennt. Schildern Sie uns einfach, wofür Sie sie brauchen.
Wofür Sie die Bescheinigung brauchen
Am häufigsten wird die Familienstandsbescheinigung für die Heirat in Deutschland verlangt – das Standesamt möchte sehen, dass einer Eheschließung nichts entgegensteht. Sie kommt aber auch bei anderen Anlässen zum Einsatz:
- Anmeldung der Eheschließung beim deutschen Standesamt
- Nachweis gegenüber Behörden oder Gerichten
- Vorlage bei Adoption, Namens- oder Aufenthaltsangelegenheiten
Beschaffung und Übersetzung aus einer Hand
Die Bescheinigung stellt die zuständige Gemeinde in Bulgarien aus. Statt selbst dorthin zu reisen, lassen Sie eine Vertrauensperson vor Ort handeln – wir bereiten die nötige Vollmacht vor. Anschließend organisieren wir die beglaubigte Übersetzung, damit das Standesamt das Dokument annimmt.
Diese Angaben brauchen wir in der Regel
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsdaten und – falls bekannt – die zuständige Gemeinde in Bulgarien
- Zweck der Bescheinigung (z. B. Heirat, Behörde)
- Daten der Vertrauensperson in Bulgarien (falls vorhanden)
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Anliegen schildern Sie sagen uns, wofür Sie die Bescheinigung brauchen, und senden ein Foto Ihres Ausweises.
- Beschaffung per Vollmacht Wir bereiten die Vollmacht vor und holen die Bescheinigung bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Übersetzung & Nutzung Auf Wunsch beglaubigt übersetzt und bereit für das Standesamt oder die Behörde.
Häufige Fragen
Verlangt das Standesamt eine Übersetzung?
Meist ja. Für die Nutzung in Deutschland ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung nötig. Wir sagen Ihnen, was Ihr Standesamt verlangt, und organisieren sie gleich mit.
Muss ich dafür nach Bulgarien reisen?
In der Regel nicht. Über eine Vollmacht holt Ihre Vertrauensperson die Bescheinigung vor Ort ein, oder wir organisieren das über unsere Partner.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Standesämter erwarten oft ein möglichst aktuelles Dokument. Sagen Sie uns Ihren Termin – wir stimmen die Beschaffung zeitlich darauf ab, damit die Bescheinigung nicht zu alt ist.