Vollmacht für eine bulgarische Geburtsurkunde
Mit dieser Vollmacht kann eine Vertrauensperson in Bulgarien Ihre Geburtsurkunde beantragen und abholen – als Original, Duplikat oder mehrsprachige Fassung (Formular A). BG InfoCenter erstellt die Vollmacht und erklärt die Beglaubigung.
Kurz erklärt
Wenn eine Person in Bulgarien Ihre Geburtsurkunde für Sie beschaffen soll, braucht sie eine Vollmacht mit Ihren Personendaten und dem Zweck. Wir erstellen sie auf Bulgarisch, sagen, ob Original, Duplikat oder Formular A sinnvoll ist, und erklären die Beglaubigung.
Original, Duplikat oder Formular A
Wir richten die Vollmacht nach der Urkunde aus, die Sie brauchen.
- Erst- oder Neuausstellung der Geburtsurkunde
- Duplikat einer bestehenden Urkunde
- Mehrsprachige Fassung (Formular A) für die Nutzung in Deutschland
Warum eine Vollmacht hilft
Die Urkunde stellt die zuständige Gemeinde in Bulgarien aus. Statt selbst zu reisen, lassen Sie eine Vertrauensperson vor Ort handeln. Die mehrsprachige Fassung (Formular A) wird in Deutschland oft ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt.
Diese Angaben brauchen wir in der Regel
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsdaten und – falls bekannt – die zuständige Gemeinde
- Daten der bevollmächtigten Person in Bulgarien
- Gewünschte Urkundenart (Original, Duplikat, Formular A)
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Bedarf nennen Sie sagen uns, welche Urkunde Sie brauchen und wer sie beschaffen soll.
- Vollmacht erstellen Wir erstellen die Vollmacht mit Ihren Daten und dem genauen Zweck.
- Beglaubigung & Nutzung Sie erfahren, wie beglaubigt wird und wie die Urkunde in Deutschland genutzt wird.
Häufige Fragen
Was ist Formular A?
Das ist die mehrsprachige internationale Fassung der Urkunde. Sie wird in Deutschland häufig ohne zusätzliche beglaubigte Übersetzung anerkannt.
Kann jede Person die Urkunde für mich holen?
Ihre bevollmächtigte Vertrauensperson kann das mit der korrekt erstellten und beglaubigten Vollmacht tun. Wir bereiten sie passend vor.
Brauche ich die Urkunde übersetzt?
Bei Formular A meist nicht. Bei einer rein bulgarischen Urkunde organisieren wir bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung.