Vollmacht für den Kinderreisepass
Diese Vollmacht bzw. beglaubigte Zustimmung erlaubt es, den bulgarischen Kinderreisepass zu beantragen, wenn ein Elternteil nicht persönlich im Konsulat erscheinen kann. BG InfoCenter bereitet die Erklärung passend vor und erklärt, wie sie beglaubigt wird.
Kurz erklärt
Für den Kinderreisepass ist grundsätzlich die Zustimmung beider Eltern nötig. Kann ein Elternteil nicht zum Termin kommen, hilft eine beglaubigte Zustimmung bzw. Vollmacht. Wir erstellen die passende Erklärung mit den Daten von Kind und Eltern und sagen Ihnen, wo sie beglaubigt wird – meist beim Notar oder im Konsulat.
Wenn ein Elternteil nicht erscheinen kann
Bei einem Kinderreisepass sollen möglichst beide Eltern zustimmen. Ist das nicht möglich – wegen Arbeit, Entfernung oder getrennt lebender Eltern –, lässt sich die Zustimmung des fehlenden Elternteils in vielen Fällen schriftlich und beglaubigt geben.
- Ein Elternteil lebt oder arbeitet weit entfernt
- Getrennt lebende Eltern
- Nur ein Elternteil kann zum Konsulatstermin kommen
Wie die Zustimmung beglaubigt wird
Damit die Erklärung anerkannt wird, muss sie in der Regel beglaubigt sein – beim Notar oder im Konsulat. Wir formulieren die Zustimmung mit den korrekten Angaben zu Kind und Eltern und sagen Ihnen, welcher Weg für Ihren Fall passt.
Die genauen Anforderungen können sich je nach Konsulat unterscheiden. Wir prüfen das vorab, damit die Zustimmung am Termin akzeptiert wird.
Diese Angaben brauchen wir in der Regel
- Ausweisdokument des zustimmenden Elternteils
- Daten des Kindes (Name, Geburtsdatum)
- Daten des Elternteils, der zum Termin geht
- Angabe, für welches Dokument die Zustimmung gilt (Kinderreisepass)
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Situation schildern Sie sagen uns, welcher Elternteil nicht erscheinen kann und für welches Kind.
- Erklärung erstellen Wir formulieren die Zustimmung bzw. Vollmacht mit den korrekten Daten auf Bulgarisch.
- Beglaubigung erklärt Sie erfahren, wo beglaubigt wird und was zum Konsulatstermin mitgebracht werden muss.
Häufige Fragen
Reicht die Zustimmung eines Elternteils?
Für den Kinderpass ist grundsätzlich die Zustimmung beider Eltern vorgesehen. Kann einer nicht kommen, ersetzt die beglaubigte Zustimmung sein persönliches Erscheinen. Die Details klären wir für Ihren Fall vorab.
Wo wird die Zustimmung beglaubigt?
Meist beim Notar oder im Konsulat. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Situation und dem Konsulat ab. Wir sagen es Ihnen konkret und bereiten die Erklärung entsprechend vor.
Gilt das auch für die erste лична карта des Kindes?
Eine vergleichbare Zustimmung der Eltern ist auch dort relevant. Sagen Sie uns, um welches Dokument es geht – wir bereiten die passende Erklärung vor.