Bescheinigungen fürs deutsche Kindergeld
Für das deutsche Kindergeld verlangt die Familienkasse oft einen bulgarischen Nachweis – etwa, dass in Bulgarien keine Familienleistungen bezogen werden. BG InfoCenter beschafft diese Bescheinigung und organisiert bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung.
Kurz erklärt
Wenn Sie in Deutschland Kindergeld beziehen und ein Elternteil oder Kind einen Bezug zu Bulgarien hat, fragt die Familienkasse häufig nach einem Nachweis aus Bulgarien – zum Beispiel, dass dort keine Familienleistungen bezogen werden (oft über das EU-Formular E411). Wir beschaffen die Bescheinigung, meist über eine Vertrauensperson vor Ort.
Welche Nachweise die Familienkasse verlangt
Bei einem Bezug zu Bulgarien fordert die Familienkasse häufig zusätzliche Unterlagen an. Typisch sind:
- Nachweis, dass in Bulgarien keine Familienleistungen bezogen werden
- Bescheinigungen der zuständigen bulgarischen Sozialbehörde
- EU-Formular E411 zur Klärung von Familienleistungen
- Personenstandsurkunden der Kinder (auch mehrsprachig / Formular A)
Beschaffung und Übersetzung
Die Bescheinigungen stellt in Bulgarien die zuständige Stelle aus – etwa die Direktion „Soziale Unterstützung" (Дирекция „Социално подпомагане"). Wir sagen Ihnen, welcher Nachweis in Ihrem Fall gebraucht wird, beschaffen ihn – meist über eine Vollmacht – und organisieren bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung für die Familienkasse.
Diese Angaben brauchen wir in der Regel
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Angaben zu den Kindern (Name, Geburtsdatum)
- Von der Familienkasse angeforderte Unterlage oder Formular
- Daten der bevollmächtigten Person in Bulgarien
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Anforderung senden Sie schicken uns das Schreiben der Familienkasse und sagen, was verlangt wird.
- Nachweis beschaffen Wir beschaffen die passende Bescheinigung in Bulgarien – meist über eine Vollmacht.
- Übersetzung & Vorlage Auf Wunsch beglaubigt übersetzt und bereit für die Familienkasse.
Häufige Fragen
Welche Bescheinigung verlangt die Familienkasse aus Bulgarien?
Häufig einen Nachweis, dass in Bulgarien keine Familienleistungen bezogen werden – oft über das EU-Formular E411. Schicken Sie uns das Schreiben der Familienkasse, dann sagen wir Ihnen genau, was gebraucht wird.
Muss ich selbst nach Bulgarien reisen?
In der Regel nicht. Über eine Vollmacht beschafft eine Vertrauensperson die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle in Bulgarien für Sie.
Wird die Bescheinigung übersetzt anerkannt?
Für die Familienkasse ist meist eine beglaubigte Übersetzung nötig. Wir organisieren sie bei Bedarf gleich mit, damit Sie den Nachweis vollständig einreichen können.