Vollmacht für die Europäische Krankenversicherungskarte (ЕЗОК)
Mit einer Vollmacht für die Europäische Krankenversicherungskarte (ЕЗОК) kann eine Vertrauensperson die Karte in Bulgarien bei der Gesundheitskasse НЗОК für Sie beantragen und verwalten. BG InfoCenter erstellt die Vollmacht und erklärt, wie sie beglaubigt wird.
Kurz erklärt
Wenn Sie in Bulgarien krankenversichert sind, kann eine Vertrauensperson die ЕЗОК für Sie bei der НЗОК beantragen und Ihre Angelegenheiten dort regeln. Wir erstellen die passende Vollmacht auf Bulgarisch mit Ihren Daten und dem Zweck und erklären, wie und wo sie beglaubigt wird.
Wofür die ЕЗОК gilt
Die Европейска здравноосигурителна карта (ЕЗОК) belegt Ihren Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land. Mit der Vollmacht kann Ihre Vertrauensperson vor Ort in Bulgarien:
- die ЕЗОК bei der НЗОК beantragen oder verlängern
- eine Ersatzkarte bei Verlust anfordern
- Auskünfte zu Ihrem Versicherungsstatus einholen
Antrag über eine Vertrauensperson
Statt selbst nach Bulgarien zu reisen, überlassen Sie den Behördengang einer Person Ihres Vertrauens. Wir bereiten die Vollmacht mit den richtigen Angaben vor und sagen Ihnen, ob die Beglaubigung beim Notar oder im Konsulat erfolgt. Ist Ihr Versicherungsstatus unklar, klären wir mit Ihnen, welche Nachweise vorher sinnvoll sind.
Diese Angaben brauchen wir in der Regel
- Personalausweis oder Reisepass
- EGN (bulgarische Personennummer), falls vorhanden
- Daten der bevollmächtigten Person in Bulgarien
- Angaben zu Ihrem Krankenversicherungsstatus
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Anliegen schildern Sie sagen uns, dass Sie eine ЕЗОК brauchen und wer Sie in Bulgarien vertreten soll.
- Vollmacht erstellen Wir erstellen die Vollmacht auf Bulgarisch mit Ihren Daten und dem Zweck.
- Beglaubigung erklärt Sie erfahren, wie und wo die Vollmacht beglaubigt wird und was Ihre Vertrauensperson vorlegt.
Häufige Fragen
Was ist die ЕЗОК genau?
Die ЕЗОК ist die bulgarische Europäische Krankenversicherungskarte. Sie belegt bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land Ihren Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung.
Muss ich selbst zur НЗОК nach Bulgarien?
In der Regel nicht. Mit einer korrekt beglaubigten Vollmacht erledigt Ihre Vertrauensperson den Antrag bei der НЗОК für Sie.
Kann die Vollmacht auch für eine Ersatzkarte gelten?
Ja. Wir formulieren die Befugnisse so, dass auch Verlängerung oder eine Ersatzkarte bei Verlust abgedeckt sind – sagen Sie uns einfach, was Sie brauchen.